Für die Teilnahme am Amateurfunkdienst braucht man ein Amateurfunkzeugnis (die bestandene Prüfung) und die Zulassung mit einem persönlichen Rufzeichen. Beides erteilt die Bundesnetzagentur. Seit dem 24. Juni 2024 gibt es in Deutschland drei Klassen: N, E und A.
Die Klassen im Überblick
| Klasse N | Klasse E | Klasse A | |
|---|---|---|---|
| Gedacht für | Einsteiger | Fortgeschrittene | volle Berechtigung |
| Kurzwelle | nur 10 m | 160 m, 80 m, 15 m, 10 m | alle Amateurfunkbänder |
| UKW und höher | 2 m, 70 cm | 2 m, 70 cm, 23 cm und Mikrowellenbänder | alle Amateurfunkbänder |
| Sendeleistung | 10 W ERP (10 m), 6,1 W ERP (2 m, 70 cm) | bis 100 W PEP, je nach Band weniger | bis 750 W PEP, je nach Band weniger |
| Prüfungsteile | V, B, N | V, B, N, E | V, B, N, E, A |
V = Vorschriften, B = Betriebliche Kenntnisse, N/E/A = Technik der jeweiligen Klasse. Die Leistungsangaben gelten je Frequenzbereich; maßgeblich ist Anlage 1 der Amateurfunkverordnung.
Klasse N – der Einstieg
Mit Klasse N funkt man auf 10 m (28–29,7 MHz, bis 10 W ERP) sowie auf 2 m (144–146 MHz) und 70 cm (430–440 MHz) mit jeweils bis 6,1 W ERP. Das reicht für Relaisfunk, digitale Betriebsarten wie DMR, Funkverkehr über Satelliten und – auf 10 m – je nach Ausbreitungsbedingungen auch für weltweite Verbindungen.
Klasse E – mehr Kurzwelle
Klasse E erweitert die Möglichkeiten unter anderem auf 160 m, 80 m und 15 m und erlaubt bis zu 100 W PEP. Dazu kommen 23 cm und die Mikrowellenbänder.
Klasse A – alle Möglichkeiten
Klasse A umfasst alle Amateurfunkbänder – auch 40 m, 20 m, 17 m, 12 m, 6 m und 60 m – mit bis zu 750 W PEP, je nach Band weniger.
Aufsteigen
Die Prüfungsteile bauen aufeinander auf. Wer bereits Klasse N hat, legt für Klasse E nur den Technikteil E ab; für Klasse A die Technikteile E und A. Inhaber der Klasse E brauchen für Klasse A nur noch den Technikteil A. Vorschriften und Betriebliche Kenntnisse müssen nicht erneut geprüft werden.
Morsekenntnisse sind für keine Klasse vorgeschrieben. Eine freiwillige Morseprüfung ist möglich.