Interessengemeinschaft Amateurfunk Pulheim/Rhein-Erft e.V.

IGA e.V. – zur Startseite

Lehrgang & Ausbildung

Prüfung bei der Bundesnetzagentur

Anmeldung, Ablauf und Bestehensregeln der Amateurfunkprüfung – und was nach der Prüfung kommt.

Die Amateurfunkprüfung nimmt die Bundesnetzagentur ab. Für Teilnehmende aus dem Raum Köln/Pulheim ist die Außenstelle Dortmund der übliche Prüfungsort; geprüft wird aber an mehreren Standorten in Deutschland.

Anmeldung

  1. Freien Termin in der Terminliste der Bundesnetzagentur aussuchen.
  2. Das Formblatt zur Zulassung zur Amateurfunkprüfung ausfüllen und bei der Bundesnetzagentur einreichen – möglichst elektronisch.
  3. Die Plätze werden in der Reihenfolge der Anträge vergeben. Ohne Antrag lässt sich kein Platz reservieren, deshalb rechtzeitig anmelden.
  4. Minderjährige brauchen die Zustimmung der Erziehungsberechtigten.

Den Prüfungstermin planen wir im Kurs gemeinsam.

Ablauf

Geprüft wird schriftlich mit Multiple-Choice-Fragebögen. Jeder Teil hat 25 Fragen:

PrüfungsteilFragenmax. Dauernötig für
V – Vorschriften2545 MinutenN, E, A
B – Betriebliche Kenntnisse2545 MinutenN, E, A
N – Technik Klasse N2545 MinutenN, E, A
E – Technik Klasse E2545 MinutenE, A
A – Technik Klasse A2560 MinutenA

Mitbringen: einen Stift und einen einfachen wissenschaftlichen oder nicht programmierbaren Taschenrechner ohne Textspeicher.

Gestellt werden: Anlage 1 der Amateurfunkverordnung, Auszüge aus dem IARU-Bandplan für 2 m und 70 cm sowie für die Technikteile die Formelsammlung aus dem Fragenkatalog und Papier für Rechnungen. Eigene Unterlagen sind nicht erlaubt.

Bestehen

  • Jeder Prüfungsteil ist mit mindestens 19 von 25 Punkten bestanden.
  • Fehlen nur in einem Teil Punkte, wurden dort aber mindestens 17 erreicht, ist eine mündliche Nachprüfung möglich.
  • Nicht bestandene Teile können innerhalb von 24 Monaten wiederholt werden. Danach muss die gesamte Prüfung neu abgelegt werden.

Alle möglichen Fragen stehen im öffentlichen Fragenkatalog der Bundesnetzagentur. Wer ihn mit der 50Ohm-App durcharbeitet, ist gut vorbereitet.

Nach der Prüfung: Rufzeichen und Zulassung

  1. Mit der Prüfungsbescheinigung die Zulassung zum Amateurfunkdienst beantragen. Dabei gibt man Wunschrufzeichen an – am besten mehrere, denn Wünsche werden nicht reserviert.
  2. Ob ein Rufzeichen frei ist, zeigt die Rufzeichenabfrage der Bundesnetzagentur.
  3. Mit der Zuteilung darf man im Rahmen der eigenen Klasse senden. Wer eine feste Station mit höherer Leistung betreibt, muss sie vorher bei der Bundesnetzagentur anzeigen (Personenschutz nach BEMFV) – wir helfen gern dabei.

Vor der Prüfung kann man unter Aufsicht eines Funkamateurs schon im Ausbildungsfunkbetrieb (§ 12 Amateurfunkverordnung) mitfunken. Sprechen Sie uns an.

Weitere offizielle Informationen: Amateurfunk bei der Bundesnetzagentur.

Zuletzt aktualisiert: 11. Oktober 2026